Honorare
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit einer Zulassung und Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie (Eintragsnummer (ENR) 72038 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg) richtet sich die Abrechnung der psychotherapeutischen Gespräche (inkl. der Vorgespräche s. g. "probatorische Sitzungen") nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die darin enthaltene Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar richtet sich nach der aktuell gültigen GOP Ziffer 870 (2,9-facher Satz) mit 126,79 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Abhängig von der Komplexität der Symptomatik und Krankheitsbildes und dem diagnostischen sowie zeitlichen Aufwand können Sitzungen auch mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden.
Die Kosten für die Psychotherapie werden in meiner Privatpraxis im s.g. Kostenerstattungsverfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie zunächst als Privatperson die Kosten übernehmen und diese dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. In der Regel übernehmen Krankenversicherung die Kosten für Probatorik und Therapiesitzungen nur nach vorherigem Antrag. Gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie Beihilfeträger kommen in der Regel für die Therapie zu 100% auf, sofern die Kostenerstattung vorab genehmigt wurde.
Manche Krankenkassen übernehmen jedoch nur Erstattungen bis zu dem 2,3-fachen Satz (100,55 Euro pro 50 Minuten), so dass ggf. die Differenz zum berechneten Honorar als Eigenanteil in Höhe von 26,22 Euro pro Sitzung von Ihnen privat zu tragen ist.
Bei den gesetzlichen Krankenkasse ist der Umfang der Psychotherapie gesetzlich geregelt. Nach der Probatorik (4-5 Sitzungen) erhalten Sie in der Therapierichtung der Verhaltenstherapie entweder eine Kurzzeittherapie mit max. 24 Sitzungen oder eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen (mit der Option auf Verlängerung auf 80 Sitzungen bei Indikation). Bei den verschiedenen privaten Krankenkassen ist der Umfang der übernommenen Sitzungen für Psychotherapie unterschiedlich und abhängig von den mit Ihnen vereinbarten Konditionen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle über die individuellen Konditionen.
Je nach individueller Problemstellung ist es auch möglich, ein berufliches Coaching zu vereinbaren, wenn die belastenden Faktoren berufsbedingt sind und Fähigkeiten im Umgang mit diesen entwickelt werden sollen. In diesem Fall wird ein individueller Coaching-Vertrag zum Aufbau berufsrelevanter Fähigkeiten geschlossen. Die angegebenen Honorare staffeln sich nach der Komplexität der beruflichen Rolle (z. B. in Bezug auf die Stellenanforderung und Verantwortung im Unternehmen).
Coaching für Fachkräfte
Das Honorar für ein 50-minütiges Einzel-Coaching für Fachkräfte (ohne Führungsverantwortung) (z. B. zur beruflichen Neu-Orientierung oder Positionierung) beträgt 165 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
Privat getragene berufliche Coaching-Sitzungen lassen sich als berufsbedingte Kosten in der Steuererklärung angeben. Lassen Sie sich dazu von Ihrem/Ihrer Steuerberater:in beraten.
Coaching für Führungskräfte
Das Honorar für ein 90-minütiges Einzel-Coaching für Führungskräfte des mittleren Managements (z. B. Team- und Gruppenleitung) beträgt 300 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Das Honorar für ein 90-minütiges Einzel-Coaching für Führungskräfte des oberen Managements (z. B. Bereichs- und Abteilungsleitung) beträgt 375 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Das Honorar für Executive Coachings für Führungskräfte des Top-Managements (Geschäftsführung und Vorstand) wird individuell vereinbart.
Neben Einzel-Coachings sind auch Coachings für Führungs-Tandems möglich. Alle Sitzungen können auf Wunsch online durchgeführt werden.
In der Regel finden Führungskräfte-Coachings in meiner Praxis statt. Nach Vereinbarung können die Coachings jedoch auch in den Räumen des Unternehmens stattfinden. In diesem Fall erstelle ich Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.
Das Honorar für eine 90-minütige paartherapeutische Sitzung beträgt 275 Euro inkl. Umsatzsteuer. Dieser Honorarsatz orientiert sich an der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 870, 2,9-facher Satz) zzgl. Umsatzsteuer.
Paartherapie und -beratung gilt steuerrechtlich nicht als Heilbehandlung und unterliegt damit als Dienstleistung der Umsatzsteuerpflicht. Paartherapeutische Leistungen sind daher von Krankenversicherungen nicht erstattungsfähig und können auch steuerrechtlich nicht geltend gemacht werden.
Für berufsbezogene Einzel-Supervision (z.B. für Mitarbeitende von sozialtherapeutischen Diensten) beträgt das Honorar 165 Euro pro 50 Minuten zzgl. Umsatzsteuer. Die Einzel-Supervision findet in meinen Praxisräumen statt.
Für berufsbezogene Gruppen-Supervision (z. B. BEM-Beauftragte im Unternehmen) beträgt das Honorar 250 Euro pro 60 Minuten zzgl. Umsatzsteuer. In der Regel finden Gruppen-Supervisionen in den Räumen des Unternehmens statt und dauern 2 oder 3 Stunden. Es fallen ggf. Reisekosten an.
Die berufsbezogene Supervision wird in der Regel über eine Beauftragung durch das Unternehmen abgerechnet. Ich erstelle Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.
Meine Stunden- und Tagessätze als Dozentin, Trainerin oder Beraterin für Personalentwicklungprojekte in Ihrem Unternehmen betragen:
Ganztagessatz (8 Stunden) : 1.600 bis 2.000 Euro
Halbtagessatz (4 Stunden) : 1.200 bis 1.400 Euro
Vorträge (60 Minuten) : 250 bis 350 Euro
Die Preise variieren je nach Komplexität des Auftrages und gewünschter Methodenvielfalt. Alle Formate können in Präsenz oder online stattfinden.
Die Preise für Workshops beinhalten 90 Minuten für die Vor- und Nachbesprechung (ggf. Technikchecks) und Handouts für die Teilnehmenden sowie ein abschließendes Protokoll.
Alle Preise verstehen sich zzgl. anfallender Reisekosten (sofern außerhalb von Hamburg) und zzgl. Umsatzsteuer.
Ich erstelle Ihnen gern ein entsprechendes Angebot. Bitte richten Sie Anfragen per Email an: workshops@fachpraxis-stressmedizin.de