Achtsamkeitsbasierte Verhaltenstherapie

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit einer Zulassung und Fachkunde im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und eingetragen in der Kassenärztlichen Vereinigung in Hamburg. Ich arbeite ohne Kassenzulassung in einer Privatpraxis, d.h. ich arbeite mit Selbstzahler:innen und privat Versicherten oder in der Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte.

Durch meine mehrjährige Berufserfahrung als Personalentwicklerin und Trainerin in einem Großkonzern sowie meiner mehrjährigen Tätigkeit als Stationspsychologin in einer Tagesklinik mit einem achtsamkeitsbasierten Behandlungskonzept für berufsbedingte Stressfolge-Erkrankungen (Depression und Ängste), habe ich mich in meiner psychotherapeutischen Tätigkeit auf die Beratung und Behandlung bei Stress, Burnout und berufsbedingter Erschöpfungsdepression sowie damit einhergehender Angststörung (z.B. Panikattacken) spezialisiert.

Die Themenschwerpunkte umfassen dabei alle arbeitsbezogenen Stressoren, wie beispielsweise Konflikte (z. B. mit Kolleg:innen oder Führungskräften), berufsbedingte Verunsicherungen (z.B. in Umstrukturierungen oder Fusionierung) und Überforderungsgefühlen (z. B. durch neue Rollen oder zu hohe Arbeitslast), die zu der Ausprägung der vorliegenden klinischen Symptomatik beitragen. Während der Therapie werden beispielsweise Aspekte wie die Erhöhung der Abgrenzungs- und Konfliktfähigkeit, eine werteorientierte Priorisierung von Freizeit und Arbeitszeit oder eine effektive Emotionsregulation und die Stabilisierung von Gefühlen der Insuffizienz sowie die Etablierung einer gesunden Selbstfürsorge als Rückfallprophylaxe besprochen.

Vereinbarung von Vorgesprächen

Ihren individuellen Bedarf und die Möglichkeit einer Psychotherapie klären wir gemeinsam in einem Vorgespräch ("Probatorische Sitzung")in meiner Praxis in der Danziger Str. 35 (St. Georg, Hamburg-Mitte). Das Vorgespräch wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt.

Wenn Sie privat versichert sind, reicht es meist aus, wenn Sie Ihrer Krankenversicherung (ggf. der Beihilfe) eine kurze Information darüber geben, dass Sie probatorische Sitzungen in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen möchten. Die Krankenkasse sendet Ihnen dann ggf. ein Formular zur Beantragung der Psychotherapie zu. Die Abrechnung weiterer psychotherapeutischer Sitzungen (z.B. Kurzzeittherapie) über die privaten Krankenversicherungen sind i.d.R. einfach zu beantragen. 

Falls Sie gesetzlich versichert sind, ist in jedem Fall von Ihrer Seite aus ein Antrag auf Kostenübernahme und eine vorherige Kostenübernahme-Erklärung bzw. Bewilligung der Probatorik von Seiten der Krankenkasse notwendig, damit Sie die Kosten für ein Vorgespräch von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Abrechnung im s.g. "Kostenerstattungsverfahren" wird nur unter bestimmten Bedingungen bewilligt und erfordert von Ihnen einen Beleg der zwingenden Notwendigkeit, damit diese gestattet wird. Die Bewilligung ist bei einigen gesetzlichen Krankenkassen nur mit einigem Aufwand (oder erfahrungsgemäß gar nicht) möglich. Ob eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren von mir durchgeführt wird, prüfe und entscheide ich daher im Einzelfall. Bitte lesen Sie zum Verfahren der Kostenerstattung die Information der Psychotherapeutenkammer Hamburg durch: "Ratgeber zur Kostenerstattung".

Alle psychotherapeutischen und coachingbasierten Angebote können Sie selbstverständlich auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.

Für allgemeine Informationen zur Psychotherapie gehen Sie bitte auf das Informationsportal der Bundespsychotherapeutenkammer. Oder laden Sie sich hier die Infobroschüre "Wege zur Psychotherapie" runter.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Inhalte und Themenbereiche die in der Psychotherapie eine Rolle spielen können.